Berufsausbildung
 

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Berufliche Grundbildung

Die Besonderheit der Schweizer Berufsbildung ist das enge Zusammenwirken von Arbeitwelt und öffentlicher Hand: Bund, Kantone, Spitzenverbände und Berufsverbände übernehmen Aufgaben in der Steuerung des Systems.

Der Bund gibt den gesetzlichen Rahmen. Er genehmigt u.a. die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der einzelnen Berufe.

Die «Organisationen der Arbeitswelt», vor allem Wirtschaftsverbände sind für die Inhalte zuständig. Zudem haben sie für ein ausreichendes Angebot von Ausbildungsplätzen zu sorgen. Die Kantone sind für den Vollzug der Rechtsordnung zuständig. Sie sind verantwortlich für den schulischen Unterricht, für die Aufsicht über die Lehrbetriebe und für die Durchführung der Lehrabschlussprüfungen.

Ziel der beruflichen Grundbildung ist es, die Lernenden arbeitsmarktfähig zu machen, ihre Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und sie auf lebenslanges Lernen vorzubereiten. Sie basiert auf dem Zusammenwirken von Betrieb, der Berufsfachschule und dem sog. dritten Lernort in der «Berufslehre». Die Berufslehre ist die in der Schweiz übliche Form der beruflichen Grundbildung.

Im Zentrum steht das Lernen in einem Betrieb während drei bis vier Tagen pro Woche, zum Beispiel im Handwerk, in der Industrie, in einem Spital, einer Bank. Die Berufsfachschule vermittelt parallel dazu während ein bis zwei Tagen pro Wochen die Theorie des jeweiligen Berufes und ergänzt die allgemeine Bildung. Sie vermittelt auch den Berufsmitteschulunterricht. Im dritten Lernort werden in «überbetrieblichen Kursen» in erster Linie praktische Grundkenntnisse vermittelt. Sie dauern je nach Beruf einige Tage oder mehrer Wochen.

In der Schweiz können rund 300 staatlich anerkannte Berufe erlernt werden. 65% der jungen Frauen und 46% der Männer entscheiden sich aber für eine der 100 am häufigsten gewählten Berufsausbildungen.

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