BildungBerufsmaturität

Die BSFH in Zürich-Oerlikon ist die interkantonale Bildungseinrichtung der deutschsprachigen Schweiz für Menschen mit besonderen Kommunikations- und Lernbedürfnissen.


Berufsmaturität → Anmeldung

Die Berufsfachschule für Lernende mit Hör- und Kommunikationsbehinderung (BSFH) in Zürich-Oerlikon ist die interkantonale Bildungseinrichtung der deutschsprachigen Schweiz für Menschen mit besonderen Kommunikations- und Lernbedürfnissen.

An der Berufsmaturitätsschule (BMS) kann die eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität erworben werden. Die BMS ist für leistungsfähige Jugendliche gedacht. Sie ergänzt die berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Der Abschluss ermöglicht den prüfungsfreien Eintritt an Fachhochschulen sowie die Passerelle mit Zutritt zur Universität.


Typen

Die Berufsmaturität gibt es an der BSFH in zwei unterschiedlichen Typen:

Typ BM1, Berufsmaturität während der Lehre: Die Lernenden besuchen den Berufsmaturitätsunterricht während der drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung.

Typ BM2, Berufsmaturität Teilzeit (2 Jahre) nach der Lehre: Die Lernenden besuchen den Berufsmaturitätsunterricht nach der abgeschlossenen beruflichen Grundbildung.


Ausrichtungen

Die Berufsmaturität wird in fünf Ausrichtungen angeboten:

  • Technik, Architektur und Life Sciences (TALS)
  • Natur, Landschaft und Lebensmittel (NLL)
  • Wirtschaft und Dienstleistungen (Typ Wirtschaft WDW und Typ Dienstleistungen WDD)
  • Gestaltung und Kunst (GEST)
  • Gesundheit und Soziales (GESO)

Die Ausrichtung wird bei der BM1 passend zur beruflichen Grundbildung gewählt, bei der BM2 erfolgt die Wahl am vorgesehenen Studienziel.


Chancen

Die BSFH fördert die Chancengerechtigkeit für Lernende mit Hör- und Kommunikationsbehinderung in der Berufsmaturitätsschule.

Im Unterricht und an den Abschlussprüfungen werden behinderungsbedingte Nachteile wie folgt ausgeglichen:

  • Unterricht in Kleingruppen
  • erfahrene Lehrpersonen
  • barrierefreie Schulräume
  • behinderungsspezifische Hilfsmittel
  • persönliche Assistenz (Kommunikation und Lernen)
  • Zeitzuschläge bei Prüfungen
  • und weitere ausgleichende Massnahmen

Aufnahme

Für die BM1 ist ein Lehrvertrag EFZ erforderlich. Wer die BM2 absolvieren möchte, benötigt ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ. Bedingung für die Aufnahme ist neben den kantonalen Regelungen eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung.

Zur Vorbereitung auf die BM-Aufnahmeprüfung bietet die BSFH spezielle Kurse an:

Weitere Informationen zu den BM-Aufnahmeprüfungen finden Sie auf der Website des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes des Kantons Zürich:

Informationen zur prüfungsfreien Aufnahme in die BM2 finden Sie hier:
Link: Kanton Zürich — Berufsmaturitätsschule

Ausser für Sprachaufenthalte, Bücher oder Kopien fallen an der BMS keine weiteren Kosten an. Bedingung für die Aufnahme ist eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung.

Sie haben die Aufnahmeprüfung für die Berufsmaturitätsschule bestanden. Dazu gratulieren wir Ihnen herzlich. Die Berufsmaturitätsschulen empfehlen Ihnen, sich für einen erfolgreichen Start in Mathematik mit dem eigens dafür entwickelten Übungsheft vorzubereiten:
PDF: Mathematik — Erfolgreich in die Berufsmaturitätsschule starten


Anmeldung

Die Anmeldung an die Berufsmaturitätsschule erfolgt mit dem offiziellen Anmeldeformular und einer Kopie des Lehrvertrags (BM1) oder des Fähigkeitszeugnisses (BM2).

Die Anmeldefrist für die Aufnahmeprüfungen ist der 10. Februar 2024. Das Prüfungsaufgebot wird eine Woche vor dem Prüfungstermin per Post versandt. Über den Aufnahmeentscheid wird ca. 14 Tage nach der Prüfung über dem Postweg informiert. Die genauen Daten entnehmen Sie dem jeweiligen Anmeldeformular oder folgender Webseite:
Link: Termine, Anmeldung, Aufnahmeprüfung

Für die Aufnahmeprüfung werden spezielle Vorbereitungskurse angeboten:

Es gelten die folgenden Gesetzesgrundlagen:

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Sekretariat:

BSFH, Berufsfachschule für Lernende mit Hör- und Kommunikationsbehinderung, Schaffhauserstrasse 430, CH–8050 Zürich

Öffnungszeiten Sekretariat: Montag bis Freitag, 07.45–12.00 Uhr, 13.00–17.00 Uhr

Telefon: +41 (0)44 302 06 00, Fax: +41 (0)44 301 40 66, SMS: +41 (0)79 892 23 63, E-Mail: info@bsfh.ch, Website: www.bsfh.ch